Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungengültig ab 01. April 2021

Shimadzu HandelsgesmbH

1. Allgemeines

a) Sämtlichen Angeboten, Rechtsgeschäften, Verkäufen und Lieferungen von Waren und allen sonstigen Leistungen, einschließlich der Angebote, Rechtsgeschäfte, Verkäufen und Lieferungen von Waren und allen sonstigen Leistungen über den Online-Shop zwischen SHIMADZU Handels GesmbH („Shimadzu“) und Unternehmen iSd § 1 KSchG („Käufer“) liegen die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen von Shimadzu („AGB“) zu Grunde. 

b) Entgegenstehenden Einkauf-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers („Käufer-AGB“) wird hiermit bereits widersprochen. Käufer-AGB, die Vereinbarung von den AGB abweichender Geschäftsbedingungen oder Abweichungen und/oder Ergänzungen von den AGB bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Shimadzu, widrigenfalls ausschließlich die AGB gelten.

c) Käufer-AGB gelten auch dann nicht, wenn sie in einem unserer Auftragsbestätigung nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Käufers enthalten sind und wir diesem nicht widersprechen, weil unser Schweigen dessen Ablehnung bedeutet. 

d) Von den AGB abweichende mündliche, insbesondere telefonische Erklärungen, Zusagen, Nebenabreden und/oder Übereinkünfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Shimadzu.

e) Auch bei Widersprüchen in den vorangegangen beiderseitigen Vertragserklärungen oder Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag durch die Annahme unserer Lieferung oder sonstiger Erfüllungsleistungen in jedem Fall zu unseren AGB zustande.

f) Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, Lieferung von Waren, Leistungen und für Reparaturen von Lieferungen und Leistungen, auch wenn der jeweilige Vertragspartner nicht nochmals explizit darauf hingewiesen wird. Shimadzu behält sich jedoch das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.

g) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf der Homepage von Shimadzu unter www.shimadzu.at/agb.html einsehbar und können ohne weiteres heruntergeladen und gespeichert werden.  

 

2. Angebote

a) Sämtliche Angebote von Shimadzu sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich oder fest abgegeben sind.

b) Bestellungen des Käufers, einschließlich der Bestellungen des Käufers im Online-Shop haben bindende Wirkung. Ein Vertrag zwischen dem Käufer, der eine Bestellung übermittelt hat (im Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses), und Shimadzu kommt erst durch Annahme der Bestellung durch Shimadzu zustande, die entweder mittels (i) Übergabe oder Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, (ii) der Gegenzeichnung der Bestellung durch Shimadzu, (iii) der Unterfertigung eines gesonderten Vertrags durch Shimadzu oder (iv) durch Leistungserbringung bzw. Auslieferung der durch den Käufer bestellten Waren und/oder Dienstleistungen an den Käufer erfolgt (jede der in (i) bis (iv) genannten Handlungen eine „Auftragsbestätigung“).

c) Die unsere Produkte betreffenden Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, im Online-Shop usw. enthaltenen Angaben und Daten („Prospektangaben“) geben lediglich Näherungswerte wieder und sind nur bei diesbezüglicher ausdrücklicher Bezugnahme in der Auftragsbestätigung maßgeblich. In keinem Falle enthalten die Prospektangaben Garantien oder Zusicherungen bestimmter Eigenschaften. Garantien und Zusicherungen werden ausschließlich schriftlich vereinbart und als solche bezeichnet. Ein Mangel im Sinne des § 922 ABGB liegt im Hinblick auf Prospektangaben nur dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit von der in der Prospektangabe beschriebenen Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht.

 

3. Registrierung im Online-Shop und Verarbeitung personenbezogener Daten

a) Der Käufer kann im Online-Shop Waren als registrierter Benutzer bestellen. Der Käufer ist registrierter Benutzer sofern er sich vor oder im Rahmen einer Bestellung mit seiner E-Mail-Adresse und dem bei Registrierung frei gewählten Passwort im Online-Shop-Konto anmeldet. Mit Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von Shimadzu angebotenen Waren. 

b) Der Käufer ist verpflichtet, das Passwort seines Online-Shop-Kontos geheim zu halten und dieses Dritten, das heißt Personen außerhalb des Unternehmens oder Personen im Unternehmen des Käufers, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen.

c) Der Käufer kann die Registrierung jederzeit unter dem Menüpunkt „Mein Konto“ löschen. 

d) Soweit sich Angaben des Käufers ändern, ist der Käufer selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter dem Menüpunkt „Mein Konto“ vorgenommen werden.

e) Für Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird auf unsere Datenschutzinformation verwiesen, die unter folgendem Link www.shimadzu.at/privacy-policy.html abrufbar ist. 

 

4. Preise

a) Die Preise verstehen sich, falls nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, ex Korneuburg und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten. Sie basieren auf den Kosten von Shimadzu zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Beträgt die Lieferzeit mehr als 4 Monate, so ist Shimadzu berechtigt, den Käufer mit den Kosten der Einführung oder Erhöhung von Zöllen, Steuern, Gebühren, Abgaben, Fracht- und/oder Energiekosten, von Löhnen usw. oder die Erhöhung der Einkaufspreise von Shimadzu infolge von Währungskursänderungen  zu belasten.

b) Bei Bestellungen von weniger als € 150,- netto ist Shimadzu berechtigt, zusätzlich pauschal € 9,50 netto zur Abgeltung des Abwicklungsaufwands von Kleinstaufträgen in Rechnung zu stellen.

 

5. Versand, Transport und Versicherung

a) Der Versand und Transport der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dies gilt etwa auch bei der Vereinbarung einer Lieferung frachtfrei, FOB oder C&F und auch wenn die Wahl des Transportmittels, der Transportperson und/oder des Transportweges durch Shimadzu erfolgt.

b) Shimadzu ist zum Abschluss einer Transportversicherung nur dann verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich mit dem jeweiligen Käufer vereinbart wurde. Auf Wunsch des Käufers ist eine solche abzuschließen. Die hierdurch anfallenden Prämien und Spesen trägt der Käufer.

 

6. Liefertermine

a) Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine gelten – soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart ist – nur als annähernde und sind für Shimadzu unverbindlich.

b) Lieferfristen beginnen mit jeweils dem spätesten der nachfolgend genannten Zeitpunkte:
   - Datum der Auftragsbestätigung;   
   - Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
   - Datum, an dem Shimadzu eine vor Lieferung der bestellten Ware zu leistende Anzahlung und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv oder eine allfällige Bankgarantie erhalten hat.

c) Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. 

d) Besondere Verhältnisse wie Streiks, gesetzlich oder behördlich verordnete oder durch sonstige Umstände, wie etwa Pandemien oder technische Gebrechen verursachte Betriebseinstellungen, Betriebseinschränkungen,Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Abwicklungsschwierigkeiten mit den Zulieferern von Shimadzu und sonstige, von Shimadzu nicht vorgesehene Ereignisse, Ereignisse höherer Gewalt und Umstände, die unmittelbar oder mittelbar die Lieferung oder Leistungen stören oder verhindern, befreien Shimadzu für die Dauer und den Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs- oder Versandstörungen von der Leistungsverpflichtung, ohne dass der Käufer hieraus Schadenersatzansprüche herleiten kann.

e) Sofern Shimadzu eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhält, hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist von nicht weniger als 14 (vierzehn) Werktagen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz steht ihm nur bei Verschulden von Shimadzu und fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist zu; im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz für den Lieferverzug im Fall einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist auf höchstens das Dreifache des Kaufpreises des nicht rechtzeitig gelieferten Gegenstandes bei analytischen Geräten bzw. bei medizintechnischen Geräten für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5% (Null Komma fünf Prozent) des Kaufpreises des Gerätes oder des Geräteteiles, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann, insgesamt jedoch auf höchstens 5% (fünf Prozent) beschränkt. Darüber hinaus haftet Shimadzu nur gemäß Punkt 10 lit. f) der AGB.

f) Kommt der Käufer etwa durch das eine Handlung oder das Unterlassen einer ihm obliegenden Handlung, etwa im Zusammenhang mit Bestellungen oder Vorbereitungsarbeiten oder der Abnahme des Kaufgegenstandes oder sonst wie in Verzug mit der Annahme oder Abnahme, so wird der vereinbarte Kaufpreis bzw. der noch offene Restkaufpreis nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist jedenfalls fällig. Unberührt bleiben darüber hinaus die gesetzlichen Wirkungen des Annahmeverzuges insbesondere gemäß § 1419 ABGB sowie ein daneben bestehender Anspruch auf weitergehenden Schadenersatz. Eine im Ermessen von Shimadzu stehende Zwischenlagerung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

 

7. Rechnungsstellung und Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung zahlbar. Auch bei vorzeitiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, Skonto abzuziehen. Die Hingabe von Wechseln und Schecks, zu deren Entgegennahme Shimadzu nicht verpflichtet ist, erfolgt ausschließlich erfüllungshalber, sodass erst mit deren Bareinlösung die Zahlung erbracht ist und keine Verzugsfolgen mehr eintreten.

b) Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Teillieferungen können jedenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.

c) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart, wobei der zur Anwendung gelangende Basiszinssatz mindestens null beträgt. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten des Rechtsanwaltes anfallenden Kosten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren – entsprechend dem RATG vom Käufer zu tragen. Diese Kosten sind insbesondere auch im Rahmen eines Schadenersatzes vom Käufer zu tragen. Darüber kann für jedes Mahnschreiben ein Aufwandersatz in Höhe von € 25,-- verlangt werden.

d) Shimadzu hat auch das Recht, von einem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und in diesem Umfang Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Käufer mit einer Zahlung säumig ist und eine von Shimadzu nach Fälligkeit gesetzte Zahlungsfrist von einer Woche nicht eingehalten wird. Durch den Rücktritt vom Vertrag durch Shimadzu werden Schadenersatzansprüche von Shimadzu (etwa wegen vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinns u.a.) nicht beeinträchtigt. 

e) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Abschluss des Kaufvertrages erheblich oder erfährt Shimadzu nachträglich, dass sie erheblich schlechter sind als von Shimadzu angenommen, ist Shimadzu berechtigt, die Lieferung von der vorherigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers - auch aus anderen Bestellungen und Lieferungen von Shimadzu– abhängig zu machen. Ist die Lieferung bereits erfolgt, ist Shimadzu berechtigt, die Ware zurückzufordern und/oder bis zur Erfüllung aller Zahlungspflichten des Käufers zurückzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob für diese Forderungen von Shimadzu Sicherheiten, insbesondere später verfallende Wechsel gegeben wurden. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn Shimadzu Wechsel akzeptiert hat und Shimadzu danach eine ungünstige Auskunft über die Vermögenslage des Akzeptanten oder Ausstellers zugeht.

f) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, keinesfalls jedoch mit Gegenforderungen aus anderen Rechtsgeschäften. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.

 

8. Eigentumsvorbehalt

a) Shimadzu behält sich das Eigentum an sämtlichen von Shimadzu gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Das Bestimmungsrecht darüber, auf welche Teile der Gesamtverbindlichkeiten a-conto-Zahlungen des Käufers anzurechnen sind, steht Shimadzu zu. 

b) Wird die gelieferte Ware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass sie als wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache anzusehen ist, so überträgt der Käufer schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache an Shimadzu. Der Käufer übt den Besitz an der neuen Sache für Shimadzu aus.

c) Der Käufer kann die von Shimadzu gelieferte Vertragsware– sofern er sich nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet – in ordnungsmäßigem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt gegen Bar- oder Wechselzahlung weiterveräußern. Solange sich die Vorbehaltsware beim Käufer befindet, hat dieser sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für Shimadzu zu verwahren.

d) Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, tritt er hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe, im Fall vorheriger Be- oder Verarbeitung bzw. Vermischung mit Shimadzu nicht gehörender Ware in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware, der sich aus der entsprechenden Rechnung zwischen Shimadzu und dem Käufer ergibt, an Shimadzu ab. Erfolgt ein solcher Verkauf von Erzeugnissen zusammen mit anderen nicht von Shimadzu gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer Shimadzu hiermit seine Kaufpreisforderung in Höhe des von Shimadzu an den Käufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware ab. In jedem dieser vorstehend genannten Fälle verpflichtet sich der Käufer, der die Vorbehaltsware in Entsprechung von Punkt 8. lit. f) der AGB weiterveräußert, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen diesbezüglichen Fakturen anzubringen.

e) Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen von Shimadzu dem Drittschuldner die Abtretung an Shimadzu unter Angabe der Höhe der Forderung von Shimadzu anzuzeigen. Er hat Shimadzu alle zur Geltendmachung der Rechte von Shimadzu notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. Übersteigt der Wert der an Shimadzu abgetretenen Ansprüche die noch offene Gesamtforderung von Shimadzu gegen den Käufer um mehr als 20% (zwanzig Prozent), ist Shimadzu auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung des überschießenden Teils verpflichtet.

f) Verpfändung, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung der Vorbehaltsware von Shimadzu sowie der Shimadzu zustehenden Rechte und andere die Rechte von Shimadzu beeinträchtigende Verfügungen durch den Käufer sind unzulässig. Einwirkungen Dritter – sei es auf die Vorbehaltsware, die an Shimadzu abgetretenen Forderungen oder die nach den vorstehenden Absätzen begründeten Rechte – hat der Käufer Shimadzu sofort unter Übersendung aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sämtliche Kosten einer Intervention durch Shimadzu trägt der Käufer.

g) Bei Zahlungsverzug hat Shimadzu das Wahlrecht, ob die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes unter Vertragsrücktritt oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages ausgeübt wird. Sofern die Geltendmachung nicht ausdrücklich unter Rücktritt vom Vertrag erfolgt, gilt sie nicht als Vertragsrücktritt.

h) Shimadzu hat das Recht, nach Ausübung der Rücknahmeklausel gemäß Punkt 8. der AGB den betroffenen Kaufgegenstand freihändig („Freihandverkauf“) unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung („Kaufpreisforderung 1") zu veräußern. Eine verbleibende Differenz zwischen der Kaufpreisforderung 1 gegen den ersten Käufer und dem Kaufpreis aus dem Freihandverkauf hat der ursprüngliche Käufer Shimadzu als Schadenersatz zuzüglich Zinsen zu ersetzen. Im Fall des Freihandverkaufs hat der Käufer das Recht, mögliche Interessenten namhaft zu machen. Darüber hinaus ist Shimadzu verpflichtet, vor Abschluss des Kaufvertrages mit einem Dritten, dies unter Angabe des Kaufpreises, dem Käufer bekannt zu geben und hat dieser die Möglichkeit, binnen sieben Tagen einen besseren Interessenten namhaft zu machen, wobei Shimadzu noch innerhalb der Frist ein verbindliches Angebot zugehen muss. Ein Freihandverkauf hat an den Bestbieter zu erfolgen.

 

9. Lizenzbedingungen für Software

Soweit wir dem Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren, Geräten und Anlagen („gekaufte Hardware“) auch Software überlassen – gleichgültig, ob Betriebssystemsoftware oder Anwendersoftware (jegliche Form auch „Software“), gelten folgende Lizenzbedingungen:

a) Shimadzu räumt dem Käufer lediglich das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die Software nebst schriftlichen Unterlagen in Verbindung mit der gekauften Hardware zum internen Gebrauch zu benutzen. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Die Vervielfältigung zu anderen Zwecken, die Überlassung der Software an Dritte sowie jede sonstige Verbreitung der Software ist dem Käufer nicht gestattet. Eine vom Käufer beabsichtigte Softwareerweiterung oder Änderung der Software sowie jeder sonstige Eingriff in ein Programm der Software ist Shimadzu rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen und ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Shimadzu nicht gestattet.

b) Alle Rechte an der Software verbleiben bei Shimadzu, insbesondere verbleibt die Software das ausschließliche geistiges Eigentum von Shimadzu im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, gleichgültig, ob die Software patentiert ist, in sonstiger Weise geschützt ist oder nicht geschützt ist. Die Weitergabe der Software oder von zugehörigen schriftlichen Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Shimadzu. Ergänzend zu diesem Punkt 9 der AGB gelten die gegebenenfalls mit der Software übermittelten, Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

c) Die Lizenzgebühr für die Software ist im Kaufpreis für die Hardware enthalten.

d) Wir sind berechtigt, das mit dem Käufer bestehende Lizenzverhältnis für die Software fristlos aufzukündigen, wenn der Käufer gegen die vorstehenden Lizenzbedingungen verstößt und diesen Verstoß nach Abmahnung nicht sofort einstellt.

 

10. Mängelgewährleistung/Haftung

a) Shimadzu gewährt auf die von Shimadzu gelieferten Produkte eine 2-jährige Gewährleistung. 

b) Die von Shimadzu gelieferten Teile, die sich infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Werkstattausführung als mangelhaft erweisen, werden nach Wahl von Shimadzu bei Shimadzu oder bei dem Käufer ausgebessert oder es werden neue Teile geliefert (Verbesserung oder Austausch). Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war und insbesondere nicht durch eine unsachgemäße Behandlung oder durch Einwirkung von außen entstanden ist, trägt der Käufer. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen, Nachbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere schriftliche Einwilligung vom Käufer oder einem Dritten vorgenommen wurden. Die Anwendbarkeit von § 924 Satz 2 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

c) Wir weisen in unseren Produktbeschreibungen regelmäßig darauf hin, dass die Dauer der Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten Geräte aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und im starken Maße von der Art und Dauer der Beanspruchung abhängig ist und, dass dies wiederum den Austausch bestimmter Verschleißteile in längeren oder kürzeren Abständen erforderlich machen kann. Der Verschleiß der Teile fällt nicht unter die Gewährleistung.

d) Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung, widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch und der Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens und wegen Irrtums ausgeschlossen ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen auf unsere Kosten irgendwelche Veränderungen oder Nacharbeiten, ohne unser Einverständnis vorzunehmen. Beanstandete Teile, die von Shimadzu in Gewährleistung ausgetauscht werden, gehen wieder in das Eigentum von Shimadzu über. Für ausgeführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung. 

e) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl (z.B. weil sie unmöglich ist, zweimal misslingt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelingt), kann der Käufer nach seiner Wahl entweder Preisminderung oder die Wandlung des Vertrages verlangen, sofern es sich nicht bloß um einen geringfügigen Mangel handelt. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung oder Haftung übernimmt Shimadzu nur in den Grenzen von Punkt 10 lit. f) der AGB.

f) Shimadzu haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Shimadzu oder einen der gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen von Shimadzu beruhen. Die Haftung von Shimadzu für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Sämtliche Haftungsfolgen von Shimadzu für Vermögensschäden des Käufers sind betraglich mit der Höhe des jeweiligen Kaufpreises begrenzt.

g) Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus Mängeln aus einer Lieferung und/oder Leistung müssen – sollte der Mangel durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erloschen sind.

 

11. Ergänzende Bestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB und des Vertrages, der auf diesen AGB beruht oder diese AGB miteinbezieht (in diesen AGB der „Vertrag“), im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich möglichst nahekommen.

b)    Für die AGB und den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

c) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Korneuburg.

d) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den AGB und dem Vertrag und seiner Durchführung ist Korneuburg mit der Maßgabe, dass Shimadzu als Gerichtsstand auch den allgemeinen Gerichtsstand des Käufers wählen kann.

 

SHIMADZU HandelsgesmbH
Laaer Strasse 7-9
A-2100 Korneuburg
FN 58498b / ATU 18379608